ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Heldify OOD („Dienstleister“) und dem Kunden („Auftraggeber“) im Bereich der Callcenter-Dienstleistungen.

1.2. Der Dienstleister erbringt telefonischen Kundenservice, Vertrieb, After-Sales-Support und weitere Kommunikationsdienstleistungen im B2B-Bereich.

2. Leistungsumfang

2.1. Der genaue Leistungsumfang wird in individuellen Verträgen oder Aufträgen festgelegt.

2.2. Der Dienstleister verpflichtet sich, die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und gemäß geltendem Recht sowie den branchenüblichen Standards zu erbringen.

3. Pflichten der Vertragsparteien

3.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Dienstleister alle notwendigen Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

3.2. Der Dienstleister verpflichtet sich zur Vertraulichkeit der vom Auftraggeber übermittelten Daten.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Vergütung für die Leistungen wird im Vertrag festgelegt und ist auf Grundlage einer Rechnung des Dienstleisters zu zahlen.

4.2. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 14 Tage nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart.

5. Haftung

5.1. Der Dienstleister haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.

5.2. Für Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Informationen des Auftraggebers entstehen, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

6. Datenschutz und Vertraulichkeit

6.1. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen.

6.2. Personenbezogene Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1. Der Vertrag kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden.

7.2. Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Für nicht geregelte Angelegenheiten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Republik Bulgarien sowie weitere anwendbare Vorschriften.

8.2. Streitigkeiten aus dem Vertrag werden zunächst gütlich beigelegt, bei Nichtgelingen durch das zuständige Gericht in Bulgarien entschieden

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